RS Vwgh 1997/4/8 96/07/0244

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Veröffentlicht am 08.04.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §8;
WRG 1959 §102 Abs1 litd;

Rechtssatz

Die Parteistellung im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren gemäß § 102 Abs 1 lit d WRG setzt voraus, daß eine Berührung geltend gemachter wasserrechtlich geschützter Rechte durch die projektsgemäße Ausübung des mit der behördlichen Bewilligung verliehenen Rechtes der Sachlage nach nicht auszuschließen ist (Hinweis E 29.10.1996, 95/07/0005).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070244.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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