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19/05 MenschenrechteNorm
MRK Art6 Abs2;Rechtssatz
Die in einem gem § 17 SGG eingestellten Verfahren aktenkundige Tatsache des Suchtgiftkonsums eines Einbürgerungswerbers darf in die Ermessensentscheidung gem § 11 StbG 1985 einfließen, ohne daß dabei gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung verstoßen würde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996010312.X02Im RIS seit
20.11.2000