RS Vwgh 1997/4/9 95/01/0517

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Veröffentlicht am 09.04.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §18 Abs1;
AVG §15;
AVG §39a Abs1;

Rechtssatz

Gerügte Verständigungsschwierigkeiten mit einem serbokroatisch nur in Grundzügen sprechenden Dolmetsch gehen bereits angesichts der mit dem der albanischen Minderheit angehörigen Asylwerber in albanischer Sprache geführten Erstvernehmung ins Leere. Unter diesem Aspekt war zu Recht auf § 15 AVG zu verweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010517.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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