RS Vwgh 1997/4/9 97/13/0055

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Veröffentlicht am 09.04.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ein einer bewährten Kanzleikraft unterlaufendes Kuvertierungsversehen kann dem Rechtsvertreter einer Partei mit Wirkung für diese nicht als ein ein Versehen minderen Grades übersteigendes Verschulden an der Versäumung angelastet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997130055.X01

Im RIS seit

17.05.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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