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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §46 Abs1;Rechtssatz
Ein einer bewährten Kanzleikraft unterlaufendes Kuvertierungsversehen kann dem Rechtsvertreter einer Partei mit Wirkung für diese nicht als ein ein Versehen minderen Grades übersteigendes Verschulden an der Versäumung angelastet werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997130055.X01Im RIS seit
17.05.2002