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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs3Leitsatz
Zurückweisung eines Antrags auf Abtretung des Verfahrenshilfeantrages an den VerwaltungsgerichtshofRechtssatz
Art144 Abs3 B-VG sieht nur eine Abtretung von Beschwerden für den Fall ihrer Abweisung oder der Ablehnung ihrer Behandlung, nicht aber auch eine Abtretung von Anträgen auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung vor dem Verfassungsgerichtshof für den Fall ihrer Abweisung vor.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Abtretung, VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B1940.1995Dokumentnummer
JFR_10049074_95B01940_01