RS Vfgh 1995/9/26 B1940/95

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Veröffentlicht am 26.09.1995
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs3
ZPO §63 Abs1

Leitsatz

Zurückweisung eines Antrags auf Abtretung des Verfahrenshilfeantrages an den Verwaltungsgerichtshof

Rechtssatz

Art144 Abs3 B-VG sieht nur eine Abtretung von Beschwerden für den Fall ihrer Abweisung oder der Ablehnung ihrer Behandlung, nicht aber auch eine Abtretung von Anträgen auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung vor dem Verfassungsgerichtshof für den Fall ihrer Abweisung vor.

Entscheidungstexte

  • B 1940/95
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 26.09.1995 B 1940/95

Schlagworte

VfGH / Abtretung, VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:B1940.1995

Dokumentnummer

JFR_10049074_95B01940_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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