RS Vwgh 1997/4/9 95/01/0117

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Veröffentlicht am 09.04.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Teilnahme an Demonstrationen, derentwegen der Asylwerber nach seinem eigenen Vorbringen niemals ausgeforscht worden ist, begründet keine wohlbegründete Furcht iSd § 1 Z 1 AsylG 1991.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010117.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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