RS Vwgh 1997/4/9 96/01/0568

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Veröffentlicht am 09.04.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Grundrechte
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art7 Abs1 impl;
StbG 1985 §10 Abs3;
StGG Art2 impl;
VwRallg;

Rechtssatz

Aus einer geltendgemachten Verwaltungspraxis ("Usance") der Behörden (hier: ab sechs Jahren Aufenthalt auch ohne Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes der österreichischen Staatsbürgerschaft zu verleihen) kann kein subjektiver Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996010568.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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