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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Das von der belangten Behörde herangezogene Argument der mangelnden Asylrelevanz von Verfolgungshandlungen gegen dritte Personen ist nur bedingt stichhältig und rechtfertigt die Abweisung des Asylansuchens dann nicht, wenn gerade aus dem verwandtschaftlichen Verhältnis (hier: die Eltern des nigerianischen Asylwerbers sind Anhänger des "National-Republikanischen Congresses") der Zusammenhang zu Fluchtgründen iSd FlKonv erhellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995010584.X01Im RIS seit
20.11.2000