RS Vwgh 1997/4/9 95/01/0584

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Veröffentlicht am 09.04.1997
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1 Z1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Das von der belangten Behörde herangezogene Argument der mangelnden Asylrelevanz von Verfolgungshandlungen gegen dritte Personen ist nur bedingt stichhältig und rechtfertigt die Abweisung des Asylansuchens dann nicht, wenn gerade aus dem verwandtschaftlichen Verhältnis (hier: die Eltern des nigerianischen Asylwerbers sind Anhänger des "National-Republikanischen Congresses") der Zusammenhang zu Fluchtgründen iSd FlKonv erhellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995010584.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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