RS Vwgh 1997/4/10 95/09/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.1997
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/26 90/10/0127 4

Stammrechtssatz

Bei einander widersprechenden Gutachten eines amtlichen und eines nichtamtlichen Sachverständigen kann nicht schon die amtliche Eigenschaft des einen Sachverständigen, sondern allein der "innere Wahrheitswert" der Gutachten den Ausschlag geben (Hinweis E 30.1.1950, 2077/49, VwSlg 1213 A/1950).

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der Behörde widersprechende Privatgutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995090086.X02

Im RIS seit

27.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten