RS Vwgh 1997/4/10 95/09/0099

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Veröffentlicht am 10.04.1997
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 idF 1991/684;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/10/18 94/09/0103 1

Stammrechtssatz

§ 4 Abs 6 AuslBG kommt auch bei Anträgen auf Verlängerung einer bestehenden Beschäftigungsbewilligung zur Anwendung. Der Umstand allein, daß der beschäftigte Ausländer bereits im bestehenden Kontigent beinhaltet war, ändert nichts an der Tatsache der Überschreitung der Landeshöchstzahl.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995090099.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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