RS Vwgh 1997/4/15 96/14/0061

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Veröffentlicht am 15.04.1997
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §215 Abs4;
UStG 1994 §12;

Rechtssatz

Einzelne Gutschriften können nicht Gegenstand der Disposition nach § 215 Abs 4 BAO sein, umso weniger daher aus einzelnen Rechnungen abziehbare Vorsteuerbeträge, die für den Fall der Geltendmachung der Vorsteuerabzugsberechtigung zu einem Überschuß, damit zu einer Gutschrift und in der Folge zu einem Guthaben (Hinweis E 23.6.1992, 87/14/0172, 88/14/0041, VwSlg 6682 F/1992; E 14.3.1988, 86/15/0075) führen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996140061.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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