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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
UOG 1975 §37 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/05/20 91/12/0177 1Stammrechtssatz
Mit der Einsetzung der besonderen Habilitationskommission zur Entscheidung über eine Berufung und Devolutionsanträge betreffend Habilitationsansuchen fiel die Säumnis der bel Beh weg. Da diese Einsetzung aber einerseits vor der Einleitung des Vorverfahrens durch den VwGH erfolgte und andererseits keinen gegenüber dem Bf erlassenen Bescheid darstellt (Hinweis E 29.6.1987, 86/12/0199), waren die Verfahren über diese Säumnisbeschwerden nicht nach § 36 Abs 2 VwGG sondern gem § 33 Abs 1 VwGG, und zwar mangels auch gegenüber dem Bf erlassenen Bescheides nicht wegen "echter" Klaglosstellung (Hinweis B 20.1.1989, 88/17/0154, 0172, 0173, 0198), einzustellen.
Schlagworte
SäumnisbeschwerdeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994120204.X01Im RIS seit
20.11.2000