RS Vwgh 1997/4/16 94/12/0204

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Veröffentlicht am 16.04.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
72/01 Hochschulorganisation

Norm

UOG 1975 §37 Abs2;
UOG 1975 §37 Abs3;
VwGG §27;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §36 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1992/05/20 91/12/0177 1

Stammrechtssatz

Mit der Einsetzung der besonderen Habilitationskommission zur Entscheidung über eine Berufung und Devolutionsanträge betreffend Habilitationsansuchen fiel die Säumnis der bel Beh weg. Da diese Einsetzung aber einerseits vor der Einleitung des Vorverfahrens durch den VwGH erfolgte und andererseits keinen gegenüber dem Bf erlassenen Bescheid darstellt (Hinweis E 29.6.1987, 86/12/0199), waren die Verfahren über diese Säumnisbeschwerden nicht nach § 36 Abs 2 VwGG sondern gem § 33 Abs 1 VwGG, und zwar mangels auch gegenüber dem Bf erlassenen Bescheides nicht wegen "echter" Klaglosstellung (Hinweis B 20.1.1989, 88/17/0154, 0172, 0173, 0198), einzustellen.

Schlagworte

Säumnisbeschwerde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994120204.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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