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E6JNorm
61995CJ0171 Recep Tetik VORAB;Rechtssatz
Die im konkreten Fall mit dem Wiederaufnahmeantrag verbundene Vorlage eines Schreibens der Europäischen Kommission, in dem es für angebracht erachtet wird, wenn eine Vorabentscheidung des EuGH zu einer bestimmten Frage (hier: ob türkische Arbeitnehmer ein Recht auf Familiennachzug geltend machen können) beantragt würde und der Hinweis auf ein bestimmtes Urteil des EuGH (hier: Urteil EuGH 23.1.1997, C 171/1995 - Recep Tebik) stellen keinen Wiederaufnahmegrund iSd § 45 VwGG dar.
Gerichtsentscheidung
EuGH 695J0171 Recep Tetik VORAB;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997210065.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011