RS Vwgh 1997/4/16 96/03/0368

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Veröffentlicht am 16.04.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §5 Abs1;
VStG §29a;

Rechtssatz

Dauert der Aufenthalt eines den Präsenzdienst leistenden Soldaten am Ort der Kaserne voraussichtlich nicht nur noch kurze Zeit (hier: ca 4 Monate), so läßt eine Übertragung des Strafverfahrens wegen einer im Straßenverkehr im Sprengel der Behörde, in der die Kaserne liegt, begangenen Übertretung von der Tatortbehörde an die Wohnsitzbehörde keine wesentliche Vereinfachung oder Beschleunigung des Verfahrens iSd § 29a VStG erwarten.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Normen und Materien VStG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996030368.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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