RS Vwgh 1997/4/16 94/12/0345

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Veröffentlicht am 16.04.1997
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §56 Abs2;

Rechtssatz

Die Untersagung einer Nebenbeschäftigung, deren Ausübung zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers oder zumindest zu einer erheblichen Verzögerung der Heilung bzw Verbesserung seines Leidenszustandes führen würde, ist gerechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994120345.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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