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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §56 Abs2;Rechtssatz
Die Untersagung einer Nebenbeschäftigung, deren Ausübung zu einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Beschwerdeführers oder zumindest zu einer erheblichen Verzögerung der Heilung bzw Verbesserung seines Leidenszustandes führen würde, ist gerechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994120345.X03Im RIS seit
20.11.2000