RS Vwgh 1997/4/16 96/12/0192

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Veröffentlicht am 16.04.1997
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63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs1;
BDG 1979 §14 Abs5;

Rechtssatz

Wird im Spruch des Bescheides der Wirksamkeitsbeginn der Ruhestandsversetzung mit einem Datum genannt, welches vor Rechtskraft (hier: Zustellung) des Bescheides liegt, so ist dies rechtswidrig (Hinweis E 18.9.1992, 91/12/0167). Im Hinblick auf den ausdrücklich genannten Wirksamkeitsbeginn kann diesfalls der Ruhestandsversetzung aber auch kein späterer Wirksamkeitsbeginn (Rechtskraft des Bescheides) beigemessen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996120192.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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