Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §14 Abs1;Rechtssatz
Wird im Spruch des Bescheides der Wirksamkeitsbeginn der Ruhestandsversetzung mit einem Datum genannt, welches vor Rechtskraft (hier: Zustellung) des Bescheides liegt, so ist dies rechtswidrig (Hinweis E 18.9.1992, 91/12/0167). Im Hinblick auf den ausdrücklich genannten Wirksamkeitsbeginn kann diesfalls der Ruhestandsversetzung aber auch kein späterer Wirksamkeitsbeginn (Rechtskraft des Bescheides) beigemessen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996120192.X01Im RIS seit
20.11.2000