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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §229;Rechtssatz
Eine "Veränderung der Einstufung", nämlich von der Verwendungsgruppe PT 3 in die Verwendungsgruppe PT 2, bedarf einer Überstellung (§ 12a GehG) und damit einer Ernennung, also eines konstitutiven Verwaltungsaktes. Der Umstand allein, daß ein Beamter der Verwendungsgruppe PT 3 dauernd auf einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe PT 2 verwendet wird, macht dieses - zwingende - Erfordernis der Ernennung nicht überflüssig, wie sich auch beispielsweise klar aus § 82d GehG ergibt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994120341.X01Im RIS seit
25.01.2001Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012