RS Vwgh 1997/4/16 96/12/0212

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Veröffentlicht am 16.04.1997
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §37;
BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;
BDG 1979 §14 Abs3 idF 1995/820;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/02/26 96/12/0242 6

Stammrechtssatz

Ist iSd § 14 Abs 3 BDG 1979 ein entsprechender, zumindest gleichwertiger Arbeitsplatz gefunden, ist zu prüfen, ob der Beamte diesen auf Grund seiner körperlichen oder geistigen Verfassung noch in der Lage ist, auszufüllen. Hiebei ist analog der Primärprüfung (das ist die Prüfung, ob der Beamte in bezug auf seinen aktuellen Arbeitsplatz dienstfähig ist oder nicht), allenfalls unter Verwertung der bereits vorliegenden ärztlichen Gutachten, jedenfalls aber unter Gewährung von Parteiengehör, vorzugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996120212.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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