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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
ASVG §123 Abs1;Rechtssatz
Ist der österreichische Ehegatte der Fremden bei einem inländischen Unternehmen beschäftigt, so bestünde für den Fall der Aufenthaltsnahme des Fremden im Inland nach § 123 Abs 1 ASVG auch für die Fremde ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz, da der Ehegatte gem § 4 Abs 1 Z 1 ASVG in der Krankenversicherung aufgrund des ASVG versichert ist. Auf den Umfang der abgeschlossenen privaten Urlaubskrankenversicherung käme es dann nicht an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996190196.X01Im RIS seit
02.05.2001