RS Vwgh 1997/4/18 96/19/0196

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1997
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §123 Abs1;
ASVG §123 Abs2 Z1;
ASVG §4 Abs1 Z1;
AufG 1992 §3 Abs1 Z2;
AufG 1992 §5 Abs1;
FrG 1993 §10 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Ist der österreichische Ehegatte der Fremden bei einem inländischen Unternehmen beschäftigt, so bestünde für den Fall der Aufenthaltsnahme des Fremden im Inland nach § 123 Abs 1 ASVG auch für die Fremde ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz, da der Ehegatte gem § 4 Abs 1 Z 1 ASVG in der Krankenversicherung aufgrund des ASVG versichert ist. Auf den Umfang der abgeschlossenen privaten Urlaubskrankenversicherung käme es dann nicht an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996190196.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten