RS Vwgh 1997/4/18 96/16/0094

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Veröffentlicht am 18.04.1997
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §2 Abs3;

Rechtssatz

Mehrere Grundstücke (Parzellen), die eine wirtschaftliche Einheit bilden (in welchem Zusammenhang es auf die Einheitsbewertung ankommt), sind gemäß § 2 Abs 3 erster Satz GrEStG 1955 auch grunderwerbsteuerrechtlich als ein Grundstück anzusehen (Hinweis E 7.10.1993, 93/16/0102).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160094.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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