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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §186 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0066 2Stammrechtssatz
Bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft sind auch Guthaben auf einem für den Gesellschafter geführten Konto, das reinen Forderungscharakter aufweist, mitzuerfassen (Hinweis Twaroch-Frühwald-Wittmann, Kommentar zum BewG/2, 321). Im Hinblick auf die verbindliche Wirkung der Ergebnisse der Einheitsbewertung ist es nicht möglich, in den Fällen, in denen die Gesellschaftsvertragsgebühr vom (anteiligen) Einheitswert zu bemessen ist, ein solches Guthaben - das an sich nicht zum Geschäftsanteil des Gesellschafters gehört (Hinweis E 11.3.1982, 81/15/0025) - aus der Gebührenbemessungsgrundlage auszuscheiden (Hinweis E 8.3.1984, 83/15/0076).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160005.X02Im RIS seit
14.01.2002