RS Vwgh 1997/4/18 97/16/0081

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1997
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Index

32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

GebG 1957 §12 Abs1;
StVO 1960 §94d Z8;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/07/26 95/16/0190 1 (hier: Das Ansuchen betraf Fußgängerzone in fünf verschiedenen Straßenabschnitten, über die gem § 94d Z 8 StVO, die Gemeinde inhaltlich unterschiedlich entscheiden hätte können)

Stammrechtssatz

Nach ständiger Judikatur des VwGH kommt es betreffend die Frage der Kumulierung gebührenpflichtiger Anträge darauf an, ob das rechtliche Schicksal der kumulierten Ansuchen verschieden sein kann (Hinweis Fellner, Stempelgebühren und Rechtsgebühren MGA 12/5 E 4 und 6).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1997160081.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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