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32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren StempelmarkenNorm
GebG 1957 §12 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/07/26 95/16/0190 1 (hier: Das Ansuchen betraf Fußgängerzone in fünf verschiedenen Straßenabschnitten, über die gem § 94d Z 8 StVO, die Gemeinde inhaltlich unterschiedlich entscheiden hätte können)Stammrechtssatz
Nach ständiger Judikatur des VwGH kommt es betreffend die Frage der Kumulierung gebührenpflichtiger Anträge darauf an, ob das rechtliche Schicksal der kumulierten Ansuchen verschieden sein kann (Hinweis Fellner, Stempelgebühren und Rechtsgebühren MGA 12/5 E 4 und 6).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160081.X01Im RIS seit
12.06.2001