RS Vwgh 1997/4/18 96/19/0178

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Veröffentlicht am 18.04.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §2 Abs3 Z4;
AufG 1992 §6 Abs2;
AufG Anzahl der Bewilligungen 1995 §3 Z3;
AVG §37;
VwRallg;

Rechtssatz

Ändern sich beim Aufenthaltswerber die Verhältnisse in der Zeit zwischen dem Ausfüllen des Antrages auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung und der Überreichung des Antrages bei der Behörde in den entscheidungswesentlichen Umständen (hier betreffend Aufenthalt im Inland), so ist es Sache des Antragstellers, darauf bei Überreichung des Antrages hinzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996190178.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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