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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AufG 1992 §5 Abs1;Rechtssatz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 7.3.1997, 95/19/0258, mit weiteren Nachweisen) ist die Aufnahme der illegalen Beschäftigung durch den Fremden ein Verhalten, das die Annahme rechtfertigt, sein weiterer Aufenthalt würde die öffentliche Ordnung auf dem Gebiet des Ausländerbeschäftigungswesens gefährden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995191638.X01Im RIS seit
02.05.2001