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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1002;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/16/0049 3Stammrechtssatz
Beauftragt der Treugeber den Treuhänder, für ihn ein Grundstück treuhändig zu erwerben, dann erwirbt der Treugeber mit dem Erwerb des Grundstückes durch den Treuhänder - dabei kommt es auf den Beweggrund des Erwerbsvorganges nicht an - zugleich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über das betreffende Grundstück im Sinne des § 1 Abs 2 GrEStG 1987. Es liegen daher zwei selbständig grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996160055.X01Im RIS seit
20.11.2000