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66 SozialversicherungNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Teilen der Satzung einer Krankenkasse betreffs Kostenzuschüsse für Behandlung durch einen Psychotherapeuten mangels Legitimation des antragstellenden TherapeutenRechtssatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Teilen der Satzung der Wr Gebietskrankenkasse Nr. 28/1992, SoSi Nr. 3/1992.
Die angefochtenen Bestimmungen ordnen an, daß Patienten unter bestimmten Voraussetzungen für die Behandlung durch einen nicht-ärztlichen Psychotherapeuten ein Kostenzuschuß gewährt wird. Diese Anordnung richtet sich jedoch nicht an nicht-ärztliche Psychotherapeuten; Adressaten dieser Regelung sind ausschließlich die Patienten eines nicht-ärztlichen Psychotherapeuten sowie die Wr Gebietskrankenkasse.
Der Verfassungsgerichtshof verkennt nicht, daß die angefochtenen Bestimmungen unter Umständen die wirtschaftliche Position von nicht-ärztlichen Psychotherapeuten beeinflussen können; dabei geht es jedoch nur um Reflexwirkungen der angefochtenen Regelung.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Sozialversicherung, KrankenversicherungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:V77.1994Dokumentnummer
JFR_10048998_94V00077_01