RS Vwgh 1997/4/18 95/16/0185

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Veröffentlicht am 18.04.1997
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §303 Abs1 litb;
BAO §303 Abs4;
KVG 1934 §2 Z2;

Rechtssatz

Hält die Behörde den (durch die Urkunde über den Gesellschaftsvertrag dokumentierten) Sachverhalt für die Abgabenerhebung für ausreichend, bildet das spätere Hervorkommen neuer entscheidungsbedeutsamer Tatsachen in bezug auf den im Erstbescheid besteuerten Vorgang einen Wiederaufnahmsgrund, und zwar auch dann, wenn der Behörde ein Verschulden am Unterbleiben der für die Feststellung des tatsächlichen Sachverhaltes erforderlichen Erhebungen im Erstverfahren vorzuwerfen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995160185.X02

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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