RS Vwgh 1997/4/18 96/16/0043

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.04.1997
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Immer dann, wenn ein Käufer in ein von einem mit dem Verkäufer zusammenarbeitenden Organisator vorgelegtes Konzept eingebunden wird, kann ihm die Bauherreneigenschaft nicht zukommen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, 03ter Teil, GrEStG 1987 Rz 88a = 54G).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996160043.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten