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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §7Rechtssatz
TP 2 Anm 3 GGG enthält zur Frage, daß über ein erhobenes Rechtsmittel vom Gericht zweiter Instanz (warum auch immer) nicht entschieden wird, eine SPEZIELLE Regelung. Mit Rücksicht darauf, daß der Fall, daß über ein Rechtsmittel, welches gem § 2 Z 1 lit c GGG mit seiner Überreichung die Gebührenpflicht ausgelöst hat, vom Gericht zweiter Instanz nicht entschieden wird, AUSDRÜCKLICH kein Erlöschen der Gebührenpflicht bewirkt, ist das Vorliegen einer planwidrigen Unvollständigkeit im Gesetz bzw eine analoge Anwendung der TP 1 Anm 3 bzw der TP 3 Anm 2 GGG zu verneinen.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997160020.X01Im RIS seit
21.08.2019Zuletzt aktualisiert am
21.08.2019