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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AufG 1992 §6 Abs2;Rechtssatz
Wird einem Fremden, nicht jedoch seiner Mutter, trotz Antragstellung im Inland eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, kann dieser Umstand dem Antrag der Mutter auf Erteilung der Bewilligung selbst dann nicht zum Erfolg verhelfen, wenn die Entscheidung in Ansehung des Sohnes der Fremden mit ihrem Fall sachbezogen vergleichbar und rechtswidrig ist, weil niemand einen Anspruch darauf hat, daß sich eine Behörde, die sich in anderen Fällen rechtswidrig verhält, auch ihm gegenüber rechtswidrig verhalte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996190126.X01Im RIS seit
02.05.2001