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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/17/0338Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1996/02/23 95/17/0153 1 (gilt für § 48 Abs 4 StVO idF 1982/275 und auch für die Fassung vor dieser Nov)Stammrechtssatz
Ist auf einer Anbringungsvorrichtung für Straßenverkehrszeichen neben einem solchen ein weiteres, nicht in der StVO vorgesehenes Hinweiszeichen zugebracht, so liegt ein Kundmachungsmangel vor, der der Kurzparkzonenverordnung ihre Geltung nimmt. Dadurch fehlt es an einer Voraussetzung für die Gebührenpflicht iSd Parkgebührenverordnung. (hier: Rechteckiges grünes Schild mit der Zeichnung eines Campingfahrzeuges. Dieses grüne Schild ist mit einem diagonal verlaufenden roten Balken versehen und enthält die Aufschrift "no camping". Tatort: Wien Kreuzungsbereich Johannesgasse-Lothringerstraße)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996170337.X01Im RIS seit
26.11.2001