RS Vwgh 1997/4/21 96/17/0337

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Veröffentlicht am 21.04.1997
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

ParkometerG Wr 1974 §1 Abs3;
ParkometerG Wr 1974 §1 Abs4;
StVO 1960 §25 Abs1;
StVO 1960 §25 Abs2;
StVO 1960 §44 Abs1;
StVO 1960 §48 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 96/17/0338

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/02/23 95/17/0153 1 (gilt für § 48 Abs 4 StVO idF 1982/275 und auch für die Fassung vor dieser Nov)

Stammrechtssatz

Ist auf einer Anbringungsvorrichtung für Straßenverkehrszeichen neben einem solchen ein weiteres, nicht in der StVO vorgesehenes Hinweiszeichen zugebracht, so liegt ein Kundmachungsmangel vor, der der Kurzparkzonenverordnung ihre Geltung nimmt. Dadurch fehlt es an einer Voraussetzung für die Gebührenpflicht iSd Parkgebührenverordnung. (hier: Rechteckiges grünes Schild mit der Zeichnung eines Campingfahrzeuges. Dieses grüne Schild ist mit einem diagonal verlaufenden roten Balken versehen und enthält die Aufschrift "no camping". Tatort: Wien Kreuzungsbereich Johannesgasse-Lothringerstraße)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996170337.X01

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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