RS Vwgh 1997/4/21 96/17/0488

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Veröffentlicht am 21.04.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
34 Monopole

Norm

GSpG 1989 §2 Abs1;
GSpG 1989 §3;
VwRallg;

Rechtssatz

Das "Inaussichtstellen" einer vermögensrechtlichen Gegenleistung liegt bereits dann vor, wenn der Glücksspielapparat aufgestellt ist oder aus den Umständen hervorgeht, daß jedem potentiellen Interessenten die Inbetriebnahme des Gerätes möglich ist (Hinweis:

E 23.12.1991, 88/17/0010; E 23.6.1995, 91/17/0022).

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Inaussichtstellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996170488.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.06.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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