Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GSpG 1989 §2 Abs1;Rechtssatz
Das "Inaussichtstellen" einer vermögensrechtlichen Gegenleistung liegt bereits dann vor, wenn der Glücksspielapparat aufgestellt ist oder aus den Umständen hervorgeht, daß jedem potentiellen Interessenten die Inbetriebnahme des Gerätes möglich ist (Hinweis:
E 23.12.1991, 88/17/0010; E 23.6.1995, 91/17/0022).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 InaussichtstellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996170488.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
21.06.2012