RS Vwgh 1997/4/21 96/17/0467

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Veröffentlicht am 21.04.1997
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
55 Wirtschaftslenkung

Norm

BAO §185;
BAO §92 Abs1 litb;
MOG MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 §9 idF 1995/858;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/17/0031 E 12. August 1997 97/17/0030 E 12. August 1997

Rechtssatz

Da nicht ausgeschlossen werden kann, daß der auch an den erstbeschwerdeführenden Milchproduzenten ergangene Bescheid über die Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge für den Betrieb des zweitbeschwerdeführenden Milchproduzenten subjektive Rechte des Erstbf - etwa durch Bindungswirkung in einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung über Regreßansprüche des Zweitbf gegen den Erstbf in der Frage, welche Referenzmenge dem Zweitbf per 31.3.1995 zusteht - verletzen könnte, ist auch die Beschwerde des Erstbf (dieser hatte eine nach Ansicht der Behörde erloschene Einzelrichtmenge an den Zweitbf übertragen) zulässig. Die auch vom Erstbf geltend gemachte Verletzung des Rechtes auf rechtsrichtige Feststellung der Anlieferungs-Referenzmenge schließt die Frage mit ein, ob eine solche Feststellung gegenüber dem Erstbf überhaupt ergehen hätte dürfen.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996170467.X03

Im RIS seit

27.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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