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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/17/0031 E 12. August 1997 97/17/0030 E 12. August 1997Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/02/24 96/17/0399 3 (hier: Frage des Erlöschens einer Einzelrichtmenge; kein Eingehen auf Berufungsvorbringen)Stammrechtssatz
Bei der bescheidmäßigen Feststellung der zustehenden Anlieferungs-Referenzmenge gemäß § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 können allenfalls jene Fragen als Vorfragen bezeichnet werden, deren Klärung zur Ermittlung der Referenzmenge erforderlich ist, also insb die Frage, welche Einzelrichtmenge dem Milcherzeuger zum Stichtag zustand oder ob die von der Behörde angenommene Fremdeinschüttung das Entstehen einer Einzelrichtmenge verhindert hat, sofern darüber von einer anderen Behörde als Hauptfrage zu entscheiden wäre. Mangels rechtskräftiger Entscheidungen hinsichtlich der nach § 9 MilchReferenzmengenZuteilungsV 1995 maßgebenden Fragen war die Behörde nicht der Aufgabe enthoben, die für die Beurteilung dieser Fragen maßgebenden Sachverhaltsfeststellungen in einem mängelfreien Verfahren zu treffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996170467.X08Im RIS seit
27.04.2001Zuletzt aktualisiert am
29.01.2010