RS Vfgh 1995/10/2 G257/94

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Veröffentlicht am 02.10.1995
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Index

66 Sozialversicherung
66/03 Sonstiges

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
BundespflegegeldG §4

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen über das Pflegegeld mangels Legitimation

Rechtssatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des §4 Abs4 BundespflegegeldG mangels Legitimation.

Der angegriffene §4 Abs4 BundespflegegeldG sieht insgesamt 7 Stufen an Pflegegeld vor, räumt jedoch nur für die Stufen 1 und 2 einen Rechtsanspruch ein; für die Stufen 3 bis 7 wird das Vorliegen eines Rechtsanspruches bis zum Ablauf des 31.12.96 ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Antragstellerin bringt selbst vor, daß ihr Pflegegeld in Höhe der Stufe 2 bescheidmäßig zuerkannt worden sei. In welche Rechtssphäre der Antragstellerin die angefochtene Regelung insoweit eingreifen könnte, ist nicht dargelegt.

Entscheidungstexte

  • G 257/94
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 02.10.1995 G 257/94

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Behinderte, Pflegegeld

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1995:G257.1994

Dokumentnummer

JFR_10048998_94G00257_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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