RS Vwgh 1997/4/22 96/04/0119

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §77 Abs1;
GewO 1994 §79 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine Auflage, die nur die Verpflichtung zur Einhaltung der - nicht näher spezifizierten - Betriebsanleitung bzw Bedienungsanleitung des Anlagenherstellers enthält, entspricht nicht dem Gebot der hinreichenden Bestimmtheit von Auflagen, weil sie keine eindeutige Aussage darüber zuläßt, welche Maßnahme der Anlageninhaber in Befolgung dieser Anordnung zu setzen verpflichtet ist.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996040119.X06

Im RIS seit

15.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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