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L94405 Krankenanstalt Spital SalzburgNorm
B-VG Art12 Abs1 Z1;Rechtssatz
Auf Grund des § 43 Abs 3 Slbg KAO 1975 sind "nächstgelegene" Krankenanstalten in den Vergleich betreffend Gleichartigkeit und annähernde Gleichwertigkeit einzubeziehen, wozu solche in Niederösterreich nicht gezählt werden können; im übrigen ist ein Vergleich mit den Krankenanstalten in Niederösterreich schon aus kompetenzrechtlichen Gründen ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995110288.X02Im RIS seit
26.04.2001