RS Vwgh 1997/4/22 95/11/0288

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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L94405 Krankenanstalt Spital Salzburg
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art12 Abs1 Z1;
KAG Slbg 1975 §43 Abs3 idF 1995/027 impl;
KAO Slbg 1975 §43 Abs3 idF 1995/027;

Rechtssatz

Auf Grund des § 43 Abs 3 Slbg KAO 1975 sind "nächstgelegene" Krankenanstalten in den Vergleich betreffend Gleichartigkeit und annähernde Gleichwertigkeit einzubeziehen, wozu solche in Niederösterreich nicht gezählt werden können; im übrigen ist ein Vergleich mit den Krankenanstalten in Niederösterreich schon aus kompetenzrechtlichen Gründen ausgeschlossen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1995110288.X02

Im RIS seit

26.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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