RS Vwgh 1997/4/22 96/04/0119

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §77 Abs1;
GewO 1994 §79 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Überprüfbarkeit einer Auflage erfordert zwar einen solchen Inhalt der Auflage, daß jederzeit beurteilt werden kann, ob ein bestimmtes Verhalten als Einhaltung der Auflage zu deuten ist, nicht aber, daß auch bewiesen werden kann, ob die Auflage in der Vergangenheit tatsächlich eingehalten wurde.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996040119.X04

Im RIS seit

15.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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