RS Vwgh 1997/4/22 94/11/0108

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §28 Abs1;

Rechtssatz

Das Zuwiderhandeln iSd § 28 AZG besteht in der Beschäftigung des jeweiligen Arbeitnehmers unter Verletzung einer Arbeitszeitvorschrift (Hinweis E 29.1.1987, 86/08/0172, 0173). Ein "tätiges Verhalten" des Arbeitgebers ist dazu nicht erforderlich (Hinweis E 9.6.1988, 88/08/0123).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994110108.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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