RS Vwgh 1997/4/22 96/04/0253

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Veröffentlicht am 22.04.1997
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §74 Abs2;
GewO 1994 §81 Abs1;

Rechtssatz

Für die Genehmigungspflicht der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage genügt bereits die (von vornherein nicht auszuschließende) Möglichkeit der Beeinträchtigung der im § 74 Abs 2 GewO 1994 genannten Interessen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996040253.X02

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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