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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2;Rechtssatz
Für die Genehmigungspflicht der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage genügt bereits die (von vornherein nicht auszuschließende) Möglichkeit der Beeinträchtigung der im § 74 Abs 2 GewO 1994 genannten Interessen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996040253.X02Im RIS seit
07.06.2001