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95/01 ElektrotechnikNorm
ETG 1992 §9;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 96/04/0272 bis 0279Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/11/22 94/04/0108 3Stammrechtssatz
Eine Untersagung des Inverkehrbringens eines elektrischen Betriebsmittels nach § 9 ETG 1992 ist bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen selbst dann - wie sich insb aus § 8 Abs 1 NspGV 1993 ergibt - zulässig, wenn für dieses elektrische Betriebsmittel eine Konformitätsbescheinigung iSd § 9 Abs 2 NspGV 1993 ausgestellt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996040271.X01Im RIS seit
20.11.2000