Index
41/02 MelderechtNorm
AlVG 1977 §27 Abs2;Rechtssatz
In einer regelmäßigen Übernachtung und dem gemeinsamen Verbringen der Wochenenden (dh bei einem in Arbeit stehenden Kindesvater im gemeinsamen Verbringen der Freizeit, einschließlich der Nächtigung) könnte - wenn überdies gemeinsame Kinder und keine anderweitigen Bindungen privater Natur vorhanden sind - ein starkes Indiz für das Vorliegen einer Unterkunftnahme iSd MeldeG 1991 liegen. In einem solchen Fall läge es dann bei der Mutter über Aufforderung der Behörde die besonderen Umstände nachvollziehbar darzulegen, aus denen sich eine Entkräftung dieser Indizwirkung ergibt, widrigenfalls der Behörde nicht entgegengetreten werden könnte, wenn sie in einem solchen Fall davon ausgeht, daß eine Unterkunftnahme iSd MeldeG 1991 vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994080166.X03Im RIS seit
18.10.2001