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40 VerwaltungsverfahrenNorm
B-VG Art144 Abs1 / BescheidLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen nicht rechtswirksam zugestellten Bescheid mangels eines tauglichen BeschwerdegegenstandesRechtssatz
Das als Bescheid intendierte Schreiben des BMI vom 26.09.94 wurde am 03.10.94 abgefertigt und am 05.10.94 vom Vater des Beschwerdeführers in Empfang genommen (Rückschein "RSb"). Der Beschwerdeführer (Zivildienstwerber) hielt sich damals für längere Zeit in den USA auf. Eine rechtswirksame Zustellung fand daher nicht statt. Der Vater des Beschwerdeführers fertigte eine Ablichtung des Originalschriftstückes an und retournierte dieses dem BMI.
Essentielle Voraussetzung dafür, daß ein Zustellmangel geheilt wird, ist, daß die an einen bestimmten Empfänger gerichtete Sendung (die an ihn adressierte Bescheidausfertigung) diesem im Original zukommt. Das bloße Erfahren ihres Inhaltes (sei es auch durch Empfangnahme einer Ablichtung des betreffenden Schriftstückes) genügt nicht, um eine gültige Zustellung zu bewirken.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Bescheid, Bescheiderlassung, ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1995:B437.1995Dokumentnummer
JFR_10048996_95B00437_01