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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §74 Abs2;Rechtssatz
Die Frage, ob von einer Betriebsanlage ausgehende Emissionen eine Gefährdung iSd § 77 Abs 1 GewO 1994 oder eine unzumutbare Belästigung des Nachbarn bewirken, hängt nicht von der Widmung des Betriebsstandortes im Flächenwidmungsplan ab.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996040119.X02Im RIS seit
15.11.2001