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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ARG 1984;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1997/04/22 94/11/0108 1Stammrechtssatz
Die Notwendigkeit, die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems darzulegen, betrifft nur die Frage des Verschuldens eines Arbeitgebers bei Verstößen gegen Arbeitszeitvorschriften und ergibt sich aus § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG, wonach bei sog Ungehorsamsdelikten der Täter glaubhaft zu machen hat, daß ihn an der Verletzung einer Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Unzutreffend ist daher die Auffassung, es könne dem Besch nur EINE strafbare Handlung, nämlich die Nichterrichtung eines Kontrollsystems, vorgeworfen werden.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit Mängel bei Beschreibung"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994110049.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013