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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §828;Rechtssatz
Demjenigen, an den ein verwaltungspolizeilicher Auftrag zu richten gewesen wäre, kommt in dem Verfahren zur Erlassung eines Auftrages an jemanden anderen keine Parteistellung zu (Hinweis E 26.4.1994, 94/05/0075, und E 29.8.1996, 96/06/0175).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchBaurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995060132.X03Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009