Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Das Vorbringen des Nachbarn, eine Feuermauer bzw Brandwand sei nicht AN der Grundgrenze zum Nachbarn errichtet worden, geht unter Berücksichtigung des § 51 Abs 8 Stmk BauG 1995 ins Leere, da die genannte Bestimmung eine alternative Herstellung des Brandschutzes im Dachbereich vorsieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997060019.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.12.2015