RS Vwgh 1997/4/24 96/06/0101

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1997
beobachten
merken

Index

L82005 Bauordnung Salzburg
L85005 Straßen Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
BebauungsgrundlagenG Slbg 1968 §12 Abs1;
LStG Slbg 1972 §40 Abs1 litb;

Rechtssatz

Eine im Bauplatzerklärungsbescheid im Rahmen einer Vorfragenbeurteilung getroffene Feststellung, daß hinsichtlich eines Nachbargrundstückes, über das der Bauwerber zu dem Grundstück mit dem geplanten Verkaufskiosk zufahren muß, iSd § 40 Abs 1 lit b Slbg LStG 1972 aufgrund eines allgemeinen, ungehinderten und dringenden Verkehrsbedürfnisses in zumindestens zwanzigjähriger Übung die Öffentlichkeitsvermutung angenommen wird, hat gegenüber dem Nachbarn keine abschließend verbindliche Wirkung. Der Nachbar kann, sofern auch privatrechtlich kein Rechtstitel des Antragstellers betreffend ein Gehrecht und Fahrtrecht über das Grundstück besteht, die Zufahrt (zB mittels Abschrankung) verbieten (Hinweis E 21.10.1993, 92/06/0238). Nur nach Ablauf der gemäß § 40 Abs 1 lit b Slbg LStG 1972 vorgesehenen zwanzigjährigen Übung und bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dieser Bestimmung, was die zuständigen Straßenbehörden zu entscheiden hätten, käme einem solchen Verbot keine rechtliche Bedeutung mehr zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996060101.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten