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L82005 Bauordnung SalzburgNorm
AVG §38;Rechtssatz
Eine im Bauplatzerklärungsbescheid im Rahmen einer Vorfragenbeurteilung getroffene Feststellung, daß hinsichtlich eines Nachbargrundstückes, über das der Bauwerber zu dem Grundstück mit dem geplanten Verkaufskiosk zufahren muß, iSd § 40 Abs 1 lit b Slbg LStG 1972 aufgrund eines allgemeinen, ungehinderten und dringenden Verkehrsbedürfnisses in zumindestens zwanzigjähriger Übung die Öffentlichkeitsvermutung angenommen wird, hat gegenüber dem Nachbarn keine abschließend verbindliche Wirkung. Der Nachbar kann, sofern auch privatrechtlich kein Rechtstitel des Antragstellers betreffend ein Gehrecht und Fahrtrecht über das Grundstück besteht, die Zufahrt (zB mittels Abschrankung) verbieten (Hinweis E 21.10.1993, 92/06/0238). Nur nach Ablauf der gemäß § 40 Abs 1 lit b Slbg LStG 1972 vorgesehenen zwanzigjährigen Übung und bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dieser Bestimmung, was die zuständigen Straßenbehörden zu entscheiden hätten, käme einem solchen Verbot keine rechtliche Bedeutung mehr zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996060101.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009