RS Vwgh 1997/4/24 96/06/0051

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Veröffentlicht am 24.04.1997
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Index

L82000 Bauordnung
L82005 Bauordnung Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauRallg;
BebauungsgrundlagenG Slbg 1968 §25 Abs3;

Rechtssatz

Ein Nachbarrecht auf Einwirkung eines - über den sich aus § 25 Abs 3 Slbg BebauungsgrundlagenG 1968 hinausgehenden - größeren Grenzabstandes der auf der zu bebauenden Liegenschaft zu errichtenden Gebäude zwecks besserer Besonnung und Belichtung der Liegenschaft (der Wohnung) des Nachbarn besteht nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996060051.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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