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L82000 BauordnungNorm
AVG §8;Rechtssatz
Ein Nachbarrecht auf Einwirkung eines - über den sich aus § 25 Abs 3 Slbg BebauungsgrundlagenG 1968 hinausgehenden - größeren Grenzabstandes der auf der zu bebauenden Liegenschaft zu errichtenden Gebäude zwecks besserer Besonnung und Belichtung der Liegenschaft (der Wohnung) des Nachbarn besteht nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996060051.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009