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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §828;Rechtssatz
Auch im Fall der Erlassung eines baupolizeilichen Auftrages an nur einen Miteigentümer besteht im Hinblick darauf, daß dieser Auftrag gegenüber anderen Adressaten nicht vollstreckbar ist, keine Notwendigkeit zur Annahme, daß den übrigen Miteigentümern die Parteistellung im Verfahren zur Erlassung des Auftrages an einen anderen Miteigentümer zukommen müßte. Es sind vielmehr die Rechte der übrigen Miteigentümer durch einen Bescheid, der sich nur an einen der Miteigentümer richtet, (noch) nicht betroffen (Hinweis E 16.12.1993, 93/06/0211).
Schlagworte
Trennbarkeit gesonderter AbspruchBaurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher AuftragBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995060132.X04Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009